
Stefan Kopp-Assenmacher ist seit mehr als 25 Jahren auf das Umwelt- und Planungsrecht spezialisiert und Inhaber der Kanzlei KOPP-ASSENMACHER Rechtsanwälte. Die Kanzlei mit Sitz in Berlin umfasst insgesamt sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ist bundesweit täig. Stefan Kopp-Assenmacher ist Experte in Fragen der Kreislaufwirtschaft und arbeitet an der Nahtstelle zwischen produzierendem Gewerbe/Industrie und Entsorgungs- bzw. Verwertungswirtschaft. Er berät in zahlreichen Industriebranchen – z.B. Chemie, Pharma, Kunststoffe, , Baustoffe, Stahl, Metall, Glas, Holz, Papier, Automobil, Lebensmittel – sowie in der Energie-, Wasser- und Entsorgungswirtschaft. Stefan Kopp-Assenmacher ist Lehrbeauftragter für Ressourcenschutzrecht an der Universität Lüneburg und Herausgeber der Zeitschrift "Umweltrechtliche Beiträge in Wissenschaft und Praxis" (UWP) sowie Mitherausgeber der “Zeitschrift für das Recht der Kreislaufwirtschaft”. Er ist u.a. auch Herausgeber eines bekannten Kommentars zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das Handelsblatt hat Stefan Kopp-Assenmacher im Juni 2025 wiederholt als einen der besten Umweltrechtsanwälte Deutschlands ausgezeichnet.
